Alles hier noch unter Vorbehalt. Inhalt wird noch auf inhaltliche Richtigkeit geprüft.
SaNa-Ausweis anstelle kantonaler Fischerkarte
Der SaNa-Ausweis ersetzt definitiv die (blaue) kantonale Fischerkarte. Wer überkantonal fischen möchte, braucht einen SaNa-Ausweis. Innerhalb des Kantons bleibt die kantonale Fischerkarte gültig.
Benötigte Dokumente beim fischen
Wer in unserem Revier fischt, hat folgende Dokumente mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen:
• Erlaubniskarte vom Verein
• amtlicher Ausweis (ID/Führerschein)
• Fangbüchlein
SaNa ab 10 Jahren
Neu kann jeder ab 10jährig den SaNa machen.
Neu dürfen Jungfischer (bis max. 18jährig) mit Jahreskarteninhabern fischen - siehe weiter unten.
Jungfischerausbildung
Neu dürfen Jungfischer (bis max. 18jährig) zu ausbildungszwecken, bis zum Erwerb des SaNa, mit einem Jahreskarteninhaber (unter Aufsicht) mitfischen. Es dürfen beide Personen gleichzeitig fischen - die Begleitperson muss jedoch in der Nähe (ca. 20m) sein, um auch einwirken zu können.
Der Präsident des Reviervereins muss vor dem fischen informiert werden. Es muss der Name des Jungfischers angegeben werden. Der Jungfischer muss in keinem Verwandtschaftsgrad zum Jahreskartenbesitzer stehen.
Schonmasse / Schonzeiten
Forelle | 25cm - 01. Oktober bis 28. (29). Februar
Aesche | 35cm - 01. Februar bis 20. April
Hecht | 50cm - 16. Februar bis 15. April
Barsche | 15cm - keine Schonzeiten
Barben | 35cm - keine Schonzeiten
Absolutes Hälterungsverbot
Neu gilt ein absolutes Hälterungsverbot. Gefangene Fische dürfen nach dem Fang nicht mehr lebend gehältert werden. Fische sind nach dem Fang umgehend fachgerecht zu töten.