Neues Fischereigesetz seit 01. Januar 2023

Alles hier noch unter Vorbehalt. Inhalt wird noch auf inhaltliche Richtigkeit geprüft.

SaNa-Ausweis anstelle kantonaler Fischerkarte

 

Der SaNa-Ausweis ersetzt definitiv die (blaue) kantonale Fischerkarte. Wer überkantonal fischen möchte, braucht einen SaNa-Ausweis. Innerhalb des Kantons bleibt die kantonale Fischerkarte gültig.


Benötigte Dokumente beim fischen

Wer in unserem Revier fischt, hat folgende Dokumente mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen:

 

SaNa-Ausweis

• Erlaubniskarte vom Verein

• amtlicher Ausweis (ID/Führerschein)

• Fangbüchlein


SaNa ab 10 Jahren

 

Neu kann jeder ab 10jährig den SaNa machen.

Neu dürfen Jungfischer (bis max. 18jährig) mit Jahreskarteninhabern fischen - siehe weiter unten.


Jungfischerausbildung

 

Neu dürfen Jungfischer (bis max. 18jährig) zu ausbildungszwecken, bis zum Erwerb des SaNa, mit einem Jahreskarteninhaber (unter Aufsicht) mitfischen. Es dürfen beide Personen gleichzeitig fischen - die Begleitperson muss jedoch in der Nähe (ca. 20m) sein, um auch einwirken zu können.

 

Der Präsident des Reviervereins muss vor dem fischen informiert werden. Es muss der Name des Jungfischers angegeben werden. Der Jungfischer muss in keinem Verwandtschaftsgrad zum Jahreskartenbesitzer stehen.


Schonmasse / Schonzeiten

Forelle    | 25cm   - 01. Oktober bis 28. (29). Februar

Aesche    | 35cm  - 01. Februar bis 20. April

Hecht       | 50cm  - 16. Februar bis 15. April

Barsche  | 15cm   - keine Schonzeiten

Barben    | 35cm  - keine Schonzeiten


Absolutes Hälterungsverbot

 

Neu gilt ein absolutes Hälterungsverbot. Gefangene Fische dürfen nach dem Fang nicht mehr lebend gehältert werden. Fische sind nach dem Fang umgehend fachgerecht zu töten.